Übersicht über die wesentlichen Gebühren-, Beitrags- und Steuersätze nebst den zu leistenden Entschädigungen der Gemeinde Werbach
| H.St. | Art der Gebühren | Gebühren- und Beitragssätze |
|---|---|---|
| 0200 | Verwaltungsgebührenordnung vom 8.11.2022 | |
| 1. lt. Gebührenverzeichnis 2. die nicht im Gebührenverzeichnis aufgeführt sind |
16,00 Euro je Zeiteinheit |
| H.St. | Art der Gebühren | Gebühren- und Beitragssätze |
|---|---|---|
| 0240 | Bezugsentgelt Amtsblatt ab 1.1.2026 | |
| pro Monat | 2,00 Euro |
| H.St. | Art der Gebühren | Gebühren- und Beitragssätze |
|---|---|---|
| 4650 | Kindergartengebühren 1. Für den Besuch von Kindern ab 3 Jahren in einer Altermischgruppe bei verlängerten Öffnungszeiten mit 30 Std. Öffnungszeit pro Woche |
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| a) für das Kind aus einer Familie mit einem Kind b) für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren c) für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren d) für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren |
218,00 Euro 168,00 Euro 115,00 Euro 39,00 Euro |
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2. Für den Besuch von Kindern unter 3 Jahren in der Krippengruppe bei 30 Std. Öffnungszeit pro Woche |
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| a) für das Kind aus einer Familie mit einem Kind b) für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren c) für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren d) für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren |
514,00 Euro 382,00 Euro 258,00 Euro 102,00 Euro |
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3. Für den Besuch von Kindern unter 3 Jahren in der Krippengruppe bei 30 Std. Öffnungszeit pro Woche und bei tageweiser Nutzung, Preis pro Tag |
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| a) für das Kind aus einer Familie mit einem Kind b) für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren c) für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren d) für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren |
24,00 Euro 17,83 Euro 12,05 Euro 4,76 Euro |
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| Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen. |
| H.St. | Art der Gebühren | Gebühren- und Beitragssätze |
|---|---|---|
| 561 | Hallenbenutzungsgebühren vom 01.01.2026 | |
1. Werbach, Tauberhalle |
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| a) Obergeschoss: 1.1 kommerzielle Veranstaltung, Beatabend Stromverbrauch wird gesondert berechnet 1.2 Tanzveranstaltung mit Bestuhlung und Tischen Stromverbrauch wird gesondert berechnet 1.3 Veranstaltungen (kein Tanz), mit Bewirtung 1.4 jegliche private Nutzung b) Untergeschoss 1.5 Versammlung ausschl. örtlicher Vereine - kleiner Raum 1.6 kleiner Raum 1.7 beide Räume 1.8 Nutzung der Küche im UG |
420,00 Euro 288,00 Euro 156,00 Euro 300,00 Euro 60,00 Euro 96,00 Euro 168,00 Euro 36,00 Euro |
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2. Gamburg, Turnhalle |
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| 2.1 kommerzielle Veranstaltung, Beatabend Stromverbrauch wird gesondert berechnet 2.2 Tanzveranstaltung mit Bestuhlung und Tischen Stromverbrauch wird gesondert berechnet 2.3 Veranstaltungen (kein Tanz), mit Bewirtung 2.4 Versammlung örtlicher Vereine 2.5 jegliche private Nutzung (incl. Küche) 2.6 Sportheim ohne Küchenbenutzung 2.7 Küchenbenutzung |
420,00 Euro 240,00 Euro 156,00 Euro 60,00 Euro 300,00 Euro 96,00 Euro 36,00 Euro |
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Dorfgemeinschaftshaus Gamburg |
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| 2.1 Großer Raum Untergeschoss (98,02 m²) 2.2 Großer Gruppenraum Obergeschoss (51,30 m²) 2.3 Kleiner Gruppenraum Obergeschoss (22 m²) 2.4 Küchenbenutzung |
96,00 48,00 nur OV-Besprechung 36,00 |
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3. Wenkheim, Turnhalle |
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| 3.1 kommerzielle Veranstaltung, Beatabend Stromverbrauch wird gesondert berechnet 3.2 Tanzveranstaltung mit Bestuhlung und Tischen Stromverbrauch wird gesondert berechnet 3.3 Veranstaltungen (kein Tanz), mit Bewirtung 3.4 Versammlung örtlicher Vereine 3.5 jegliche private Nutzung (incl. Küche) 3.7 Küchenbenutzung |
420,00 Euro 240,00 Euro 156,00 Euro 60,00 Euro 300,00 Euro 36,00 Euro |
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3. Wenkheim, Alte Schule |
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| 3.2.1 Veranstaltungsraum OG inkl. Küche | 120,00 Euro | |
4.1 Niklashausen, Pfeiferhalle |
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| 4.1.1 kommerzielle Veranstaltung, Beatabend Stromverbrauch wird gesondert berechnet 4.1.2 Tanzveranstaltung mit Bestuhlung und Tischen Stromverbrauch wird gesondert berechnet 4.1.3 Veranstaltungen (kein Tanz), mit Bewirtung 4.1.4 Versammlung örtlicher Vereine 4.1.5 jegliche private Nutzung (incl. Küche) 4.1.6 Küchenbenutzung |
420,00 Euro 240,00 Euro 156,00 Euro 60,00 Euro 300,00 Euro 36,00 Euro |
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4.2 Niklashausen, Dorfgemeinschaftsraum im Feuerwehrgerätehaus |
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| 4.2.1 Dorfgemeinschaftsraum 4.2.2 Versammlung örtlicher Vereine im Dorfgemeinschaftsraum 4.2.6 Küchenbenutzung |
84,00 Euro 54,00 Euro 36,00 Euro |
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5. Werbachhausen, Gemeindehaus |
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| 5.1 Gemeindehaus großer Raum 5.2 Nebenräume je Raum 5.3 Küchenbenutzung 5.5 Versammlung örtlicher Vereine |
72,00 Euro 42,00 Euro 36,00 Euro 30,00 Euro |
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6. Brunntal, Gemeindehaus |
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| 6.1 Gemeindehaus großer Raum 6.2 Vereinsraum im OG (nur für Ortsansässige mit kleiner Küchenzeile) 6.3 Küchenbenutzung im EG 6.4 Versammlung örtlicher Vereine im EG |
72,00 Euro 24,00 Euro 36,00 Euro 30,00 Euro |
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7. Grillplätze im Gemeindegebiet |
25,00 Euro | |
| Für Auswärtige Nutzer wird ein Zuschlag in Höhe von 100 % der jeweiligen Gebühr fällig. Für die Nutzung einer Spülmaschine mit Verbrauchsmittel sowie die Nutzung des Geschirrs erhebt die jeweilige Ortsverwaltung eine Pauschale. |
| H.St. | Art der Gebühren | Gebühren- und Beitragssätze |
|---|---|---|
| 5710 | festgelegt durch Gemeinderatsbeschluss vom 11.05.2025 | |
Gebühren für Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren Gebühren für Kinder und Jugendliche von 6 bis einschl. 15 Jahren sowie Ermäßigte Familien und Alleinerziehende |
120,00 |
| H.St. | Art der Gebühren | Gebühren- und Beitragssätze |
|---|---|---|
6300 |
Erschließungsbeiträge vom 24.07.2006 |
| H.St. | Art der Gebühren | Gebühren- und Beitragssätze |
|---|---|---|
7000 |
Entwässerungssatzung vom 24.09.2024 |
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| 1. für den öffentlichen Abwasserkanal 2. für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerks |
2,90 Euro 1,00 Euro |
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| Gebührensatz: | ||
| Schmutzwassergebühr je m³ Regenwassergebühr je m² Messgebühr bei Abwasserzähler |
2,02 Euro 0,33 Euro 1,50 Euro |
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| Abwässer der Ortsteile Werbach, Wenkheim, Werbachhausen und Brunntal Übernahme der Abwässer gemäß Öffentlich-Rechtlicher Vereinbarung zwischen der Gemeinde Werbach und der Stadt Tauberbischofsheim vom 30. September 2004 Die Vereinbarung ist unbefristet und kann erstmals zum 31. Dezember 2030 mit fünfjähriger Frist gekündigt werden. Bei Änderung der Rahmenbedingungen ist eine einvernehmliche Lösung erforderlich. Übergabestelle ist das Pumpwerk in Hochhausen, Reinigung der Abwässer erfolgt auf der Zentralkläranlage in Tauberbischofsheim Zustimmung durch Gemeinderatsbeschluss vom 28. September 2004 |
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| Kläranlage Gamburg Einzugsgebiet: Ortsteile Gamburg und Niklashausen mit Höhefeld (Ortsteil Stadt Wertheim) Vertrag zwischen der Gemeinde Werbach und der Stadt Wertheim - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Wertheim über die Betriebsführung der Kläranlage in Gamburg vom 19. März 2004. Der Vertrag tritt zum 1. Mai 2004 in Kraft und wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Kündigungsfrist ist 12 Monate zum 31.12. eines Kalenderjahres. Zustimmung durch Gemeinderatsbeschluss vom 2. Februar 2004 |
| H.St. | Art der Gebühren | Gebühren- und Beitragssätze |
|---|---|---|
| 7500 | Friedhof- und Bestattungsgebühren |
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| 1. Verwaltungsgebühren | ||
| 1.1 Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmals 1.2 Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern 1.21 Einzelfall 1.22 befristete Zulassung 1.3 Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen und Gebeinen |
25,00 Euro 16,00 Euro 33,00 Euro 50,00 Euro |
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| 2. Benutzungsgebühren (Nutzungsdauer 20 Jahre) | ||
2.1 Bestattung |
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| H.St. | Art der Gebühren | Gebühren- und Beitragssätze |
|---|---|---|
| 8150 | Wasserabgabesatzung vom 24.09.2024 |
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Beitragssatz (zuzüglich Mehrwertsteuer) je m² Nutzungsfläche |
4,05 Euro 3,51 Euro 2,40 Euro 5,20 Euro 6,20 Euro |
| H.St. | Art der Gebühren | Gebühren- und Beitragssätze |
|---|---|---|
| 9000 | Hundesteuer vom 29.07.2025 |
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| für jeden Hund für den zweiten und jeden weiteren Hund Kampfhund für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund Zwingersteuer Hund zum ermäßigten Steuersatz |
96,00 Euro 192,00 Euro 660,00 Euro 1320,00 Euro 96,00 Euro 81,60 Euro |
| H.St. | Art der Gebühren | Gebühren- und Beitragssätze |
|---|---|---|
| 9650 | Realsteuerhebesätze vom 01.01.2025 |
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| Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) Grundsteuer B (übrige Grundstücke) Gewerbesteuer |
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Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer
Stand 23.07.2018