E I N L A D U N G

 

zur öffentlichen Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

 

Am Donnerstag, den 11. Juni 2026, um 16.30 Uhr, findet die öffentliche Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach im Sitzungszimmer des Verwaltungsgebäudes „Klosterhof“ (2. Obergeschoss), Hauptstraße 35 in 97941 Tauberbischofsheim, statt.

 

Ich lade die Mitglieder dieses Ausschusses hierzu herzlich ein.

 

TAGESORDNUNG:

 

1.       9. Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach;

  1. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
  2. Billigung der geänderten Entwurfsunterlagen
  3. Beschluss über die erneute, eingeschränkte und verkürzte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

(Sonderbaufläche Bund/ehemalige Kurmainzkaserne, Gemarkung Tauberbischofsheim)

 

2.       32. Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach;

  1. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
  2. Billigung der Entwurfsunterlagen
  3. Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

 (Sonderbaufläche „Solarpark Hof Steinbach“, Gemarkung Dittigheim)


 

 

3.       36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach;

  1. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
  2. Billigung der Entwurfsunterlagen
  3. Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

 (Gewerbliche Baufläche „Geißgraben III“, Gemarkung Gerchsheim)

4.       Bekanntgaben

 

5.       Anfragen

 

 

 

 

 

 

Anette Schmidt

Bürgermeisterin

Informationsschreiben Carpooling-Plattform Mitfahren-BW

Sehr geehrte Damen und Herren,
den Pendelweg zur Arbeit zusammen zurücklegen, gemeinsame Erledigungen oder sich spontan die Fahrt am Wochenende teilen: Ridesharing bzw. Carpooling – oder einfach klassisch: Mitfahrgelegenheiten oder Fahrgemeinschaften – stellt einen wichtigen Baustein der Mobilitätswende dar.
Mit Mitfahren-BW (www.mitfahren-bw.de) stellt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg seit Jahresbeginn eine digitale Metainformationsplattform bereit, die Bürgerinnen und Bürger sowie Pendlerinnen und Pendler dabei unterstützt, einfach Fahrgemeinschaften zu bilden. Ziel ist es, den Individualverkehr zu reduzieren, Emissionen zu senken und gleichzeitig die Mobilität im ländlichen wie auch im urbanen Raum zu verbessern. Des Weiteren kann gerade im Kontext von gestiegenen Tankkosten Mitfahren eine wesentliche Kostenersparnis sein.

Für Kommunen bietet das Landesportal folgende Vorteile:
▪ Verbesserung der Erreichbarkeit, insbesondere in weniger gut angebundenen Gebieten
▪ Stärkung der Gemeinschaft durch gemeinschaftliche Mobilitätslösungen
▪Erhöhte Sichtbarkeit der Mobilitätsalternative durch das spezifische Baden-Württemberg-CI

Verlinken Sie bspw. gern direkt das Suchportal auf Ihrer Gemeinde-Website oder im Intranet: https://finden.mitfahren-bw.de. Für etwaige Werbemaßnahmen stehen Ihnen auch Assets (siehe Abbildung) zur Verfügung, die kosten- und lizenzfrei zur Verfügung gestellt und individuell für Social-Media oder Printmedien angepasst werden können.
Einige Kommunen und Landkreise haben sich bereits Mitfahrplattformen angeschlossen. Aus Sicht des Verkehrsministeriums und Mitfahrverbands ist eine Bündelung möglichst vieler Angebote zielführend. Die Plattformen, die sich mit ihren Daten am Landesportal beteiligen, finden Sie unter der Kachel „Mitfahrportale“.
Leiten Sie diese Information auch an interessierte Kolleginnen und Kollegen in Ihrem Haus weiter. Gerne unterstützen wir Sie bei der Implementierung sowie den Kommunikationsmaßnahmen. Ich freue mich über Ihre Anfragen.

Mit freundlichen Grüßen
Matti Kastendeich
Referent,
Ministerium für Verkehr

Anmeldung zur interkommunalen Ferienbetreuung 2026/2027

 

Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben alle Kinder im Grundschulalter schrittweise einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Grundlage hierfür ist das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), das auf Bundesebene beschlossen wurde.

Um diesen Rechtsanspruch bestmöglich umzusetzen, bieten die Gemeinden Großrinderfeld und Werbach künftig eine gemeinsame, interkommunale Ferienbetreuung  an. Ziel ist es, Familien in den Ferienzeiten verlässlich zu unterstützen und gleichzeitig ein abwechslungsreiches Betreuungsangebot für die Kinder zu schaffen.

Hier finden Sie den Flyer:

Betreuungsorte und -zeiten

Die Betreuung findet – abhängig von den jeweiligen Ferienzeiten – an folgenden Standorten statt:

  • Großrinderfeld: Freiherr-von-Zobel-Grundschule, Frankenstraße 13
  • Werbach: Campus Werbach, Friedhofstraße 18

Die Betreuungszeiten sind:

  • Montag bis Freitag
  • 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr
  • optional bis 15:30 Uhr
    (außer an gesetzlichen Feiertagen)

Kosten

  • 20,00 € pro Kind und Tag (bis 13:30 Uhr)
  • 25,00 € pro Kind und Tag (bis 15:30 Uhr)

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über Feripro:

www.grossrinderfeld.feripro.de

 

Hier finden Sie die Anleitung zur online-Anmeldung.

Bitte beachten Sie, dass je nach Ferienzeit unterschiedliche Anmeldezeiträume gelten.

Anmeldungen für die Herbstferien 2026, sowie Oster-, Pfingst- und Sommerferien 2027 sind ab Montag, den 20.04.2026, um 08:00 Uhr möglich.

 

⚠️ Wichtig:
Das ausgefüllte Anmeldeformular zur Ferienbetreuung ist zwingend erforderlich. Ohne dieses ist die Anmeldung nicht wirksam.

Bezahlung:
Die Bezahlung erfolgt über das Feripro-System:

  1. Nach Ihrer Anmeldung sowie Zusendung des Anmeldeformulars zur Ferienbetreuung an feripro(@)grossrinderfeld.de erfolgt die Platzvergabe durch die Gemeindeverwaltung.
  2. Nach erfolgreicher Zuteilung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zum Veranstaltungspass Ihres Kindes.
  3. Wählen Sie dort die entsprechende Veranstaltung aus.
  4. Klicken Sie auf „Veranstaltung bezahlen“ und wählen Sie anschließend „Überweisung“.
  5. Alle Zahlungsinformationen werden dort angezeigt.
  6.  
 
Eine visualisierte Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie in der Anleitung zur online-Anmeldung.

Wichtige Hinweise zur Teilnahme

  • Es erfolgt keine Verpflegung durch die Gemeinden. Bitte geben Sie Ihrem Kind ausreichend Essen und Getränke mit.
  • Die Bezahlung erfolgt erst nach Platzzuweisung über das Feripro-System. Voraussetzung für die Teilnahme ist das vollständige Ausfüllen und Einsenden der erforderlichen Unterlagen per E-Mail an: feripro(@)grossrinderfeld.de.
    Sie erhalten anschließend nach erfolgter Zuteilung automatisch eine E-Mail mit Zahlungslink. Erst nach erfolgter Bezahlung gilt Ihr Kind als angemeldet.
  • Die Anmeldung ist verbindlich. Eine Rückerstattung der Kosten bei Nichtteilnahme ist nicht möglich.

Kontakt bei Rückfragen

Gemeinde Großrinderfeld
Sarah Hüttermann
sarah.huettermann@grossrinderfeld.de
09349 / 920116

Gemeinde Werbach
Janina Heid
janina.heid@werbach.de
09341 / 920812

MOGENA - Dialogkarte zur digitalen Bürgerbeteiligung

Dialogkarte zur digitalen Bürgerbeteiligung – Mach mit!  

 

Die Gemeinde Werbach bewirbt sich in diesem Jahr um die Anerkennung als Modellgemeinde Nachhaltige Strukturentwicklung (MOGENA). Bei erfolgreicher Bewerbung genießen private Bauvorhaben für 5 Jahre einen Fördervorrang, gemeinwohlorientierte Projekte erhalten 10% mehr Förderung im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR). 

Im März fanden in allen Ortsteilen Auftaktveranstaltungen mit Bürgerbeteiligung statt. Fast 100 Interessierte nahmen daran teil. Und es gibt die Möglichkeit zur weiteren Beteiligung. Unter unten genannten Links oder dem QR-Code können Sie, die Bürgerinnen und Bürger, digital in die Karten eintragen, was sie gut finden in ihren Ortsteilen und was verbessert werden kann. Ebenso können Ideen zur weiteren Entwicklung notiert werden. Es können Anregungen zu allen Themenbereichen eingetragen werden. Die Ergebnisse werden vom Büro Klärle ausgewertet und fließen in die MOGENA-Bewerbung ein.

 

Die Online-Anwendung ist freigeschalten bis zum 18. Mai 2026!

Und so können Sie sich beteiligen:

 

 

Wir freuen uns über Ihre Beiträge und danken Ihren für Ihre Unterstützung!

Bei Fragen informieren Sie gerne Herr Schramm von der Gemeinde Werbach (Tel.: 09341/9208-20) und Frau Öchslen von der Klärle GmbH (Tel.: 07934/992880).

Fragebogen privaten Baumaßnahmen

2026_02_17_Werbach_ELR_Fragebogen.pdf (325,0 KiB)

Präsentationen von der Informationsveranstaltung

Wie heizen wir morgen? Einladung zur Infoveranstaltung zur Wärmeplanung

Wie werden wir in Zukunft klimafreundlich und bezahlbar heizen? Diese Frage wird in der Kommunalen Wärmeplanung analysiert, die die Gemeinden Tauberbischofsheim, Külsheim und Werbach im Konvoi Taubertal zusammen erstellen. Alle Kommunen Deutschlands müssen gemäß Wärmeplanungsgesetz des Bundes eine kommunale Wärmeplanung durchführen. Das Land Baden-Württemberg fördert das Projekt mit 80 Prozent.

Werbach: 17. März um 17.30 Uhr im UG der Tauberhalle Werbach

 

Das beauftragte Planungsbüro stellt den aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung für die jeweilige Kommune vor. Im Anschluss können Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen und mit der Gemeinde ins Gespräch kommen.

Wie läuft die kommunale Wärmeplanung ab?

Die Planung läuft in mehreren Schritten:

1. Bestandsaufnahme:
Zunächst wurde untersucht, wie heute geheizt wird. Erfasst wurden unter anderem der Wärmebedarf, die eingesetzten Energieträger und die Gebäudestruktur. Alle Daten wurden in einem digitalen Modell zusammengeführt. So lässt sich auf einen Blick erkennen, wo wie viel Energie benötigt wird.

2. Potenzialanalyse:
Im nächsten Schritt wurde geprüft, wo Energie eingespart werden kann und welche erneuerbaren Quellen genutzt werden könnten – zum Beispiel Umweltwärme, Solarenergie oder Abwärme aus Betrieben.
Das Ergebnis: Durch energetische Sanierungen lässt sich viel Energie sparen. Gleichzeitig könnten erneuerbare Energien rechnerisch den gesamten Wärmebedarf decken.

3. Blick in die Zukunft:
Darauf aufbauend wurden zwei mögliche Zukunftsszenarien entwickelt.
In dichter bebauten Gebieten könnten moderne Wärmenetze sinnvoll sein. In anderen Bereichen werden voraussichtlich eher individuelle Lösungen wie Wärmepumpen oder Pelletheizungen eine Rolle spielen.

4. Konkrete Schritte:
Zum Abschluss wird eine Umsetzungsstrategie erarbeitet. Sie enthält konkrete Maßnahmen und dient der Gemeinde als Leitfaden für weitere Planungen und Investitionen.

Die Wärmeplanung legt also noch nichts verbindlich fest, sondern zeigt Wege und Möglichkeiten auf.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich zu informieren und mitzureden.

 

Vorgabe und Zielsetzung der interkommunalen Wärmeplanung

Tauberbischofsheim, Külsheim und Werbach erstellen gemeinsam eine interkommunale Wärmeplanung. Die Grundlage hierfür bilden das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und das Klimagesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW), welche die Wärmeplanung und Zielsetzung für Kommunen verbindlich vorsieht.

Nach dem Wärmeplanungsgesetz müssen

  • größere Städte ihre Wärmeplanung bis spätestens 2026,
  • kleinere und mittlere Kommunen bis spätestens 2028 abschließen – darunter fällt auch Werbach.

Ziel ist eine Strategie zur Verwirklichung einer dekarbonisierten und damit sicheren, bezahlbaren und sauberen Gebäudewärmeversorgung für die Gemeinde Werbach bis zum Jahr 2040.

Warum ist der Gebäudesektor so wichtig für die Klimaziele?

Der Gebäudesektor ist einer der größten Energieverbraucher und CO₂-Emittenten. Ein erheblicher Teil der Treibhausgasemissionen entsteht durch das Heizen von Wohn- und Nichtwohngebäuden mit fossilen Energieträgern wie Öl und Gas.

Ohne eine grundlegende Umstellung der Wärmeversorgung lassen sich die Klimaziele von Bund und Land Baden-Württemberg nicht erreichen. Gleichzeitig sind Heizungsanlagen langfristige Investitionen mit technischen Lebensdauern bis zu 30 Jahren. Investitionsentscheidungen, die heute getroffen werden, wirken sich daher im Gebäudebestand über Jahrzehnte aus.

Die kommunale Wärmeplanung setzt genau hier an: Sie schafft frühzeitig eine strukturierte Entscheidungsgrundlage für den langfristigen und effizienten Umbau der Wärmeversorgung.

Leitfragen der kommunalen Wärmeplanung

Die Wärmeplanung beantwortet insbesondere folgende Leitfragen:

  • Wo sind zentrale Lösungen wie Wärmenetze sinnvoll?
  • Wo eignen sich dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen?
  • Welche erneuerbaren Wärmequellen stehen regional zur Verfügung?
  • Wie kann der zukünftige Wärmebedarf möglichst effizient gedeckt werden?

Strategische „Flughöhe“ der Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung arbeitet bewusst auf einer strategischen Flughöhe. Sie schafft damit die Rahmenbedingungen und Orientierung, trifft jedoch keine Einzelfallentscheidungen auf Gebäudeebene.

Das bedeutet:

  • keine Verpflichtung für einzelne Eigentümerinnen und Eigentümer,
  • keine Festlegung konkreter Heizsysteme für einzelne Gebäude,
  • keine kurzfristigen Umsetzungsauflagen.

Vielmehr dient sie als langfristige Planungsgrundlage für Kommunen, Energieversorger, Eigentümer und weitere Akteure.

Wie läuft eine (inter-)kommunale Wärmeplanung ab?

Die Wärmeplanung erfolgt in einem Prozess in mehreren aufeinander aufbauenden Schritten:

Zunächst wird im Rahmen einer Bestandsanalyse untersucht, wie die Wärmeversorgung heute aussieht. Dazu zählen unter anderem der Wärmebedarf, die vorhandenen Heizsysteme, die Gebäudestrukturen sowie die bestehende Energieinfrastruktur.

Darauf folgt eine Potenzialanalyse, in der geprüft wird, welche Möglichkeiten für eine klimafreundliche Wärmeversorgung grundsätzlich vorhanden sind. Betrachtet werden dabei unter anderem erneuerbare Energien, Umwelt- und Abwärmepotenziale sowie die energetische Nutzung von Reststoffen.

Im nächsten Schritt werden Zielszenarien entwickelt. Diese zeigen mögliche Entwicklungspfade für die Wärmeversorgung von heute bis 2040 auf und berücksichtigen technologische wie sozioökonomische Entwicklungen.

Auf Basis eines mit der Stadt Külsheim abgestimmten Zielszenarios werden abschließend Handlungsstrategien und konkrete Maßnahmen erarbeitet. Diese richten sich an die Kommunen und dienen als Grundlage für weitere Planungen, Investitionen und darauf aufbauende Untersuchungen. Eine beispielhafte Maßnahme könnte die nähere Untersuchung von Wärmenetzeignungsgebieten durch BEW-Machbarkeitsstudien sein. Diese werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.

Nutzen der Wärmeplanung für Bürger

Auch wenn die Wärmeplanung keine direkten Pflichten begründet, bietet sie einen wichtigen Mehrwert. Sie sorgt für Transparenz, ermöglicht die langfristige Planung und hilft dabei, Investitionen und Maßnahmen in der Stadtentwicklung mit dem Ziel einer sicheren, bezahlbaren und sauberen Wärmeversorgung bestmöglich auszuwählen.

Die kommunale Wärmeplanung liefert eine strategische, übergeordnete Betrachtung der Wärmeversorgung auf der Ebene von Stadtgebieten. Sie zeigt auf, welche Formen der Wärmeversorgung in bestimmten Bereichen grundsätzlich effizient und zukunftsfähig sein können.

Die Wärmeplanung trifft jedoch keine gebäudescharfen Festlegungen. Das bedeutet:
Es wird nicht festgelegt, welches konkrete Heizsystem in einem einzelnen Gebäude eingebaut werden muss oder darf. Auch individuelle Sanierungsentscheidungen, konkrete Zeitpunkte für einen Heizungstausch oder technische Detailplanungen sind nicht Bestandteil der Wärmeplanung.

Die Ergebnisse dienen vielmehr als Orientierungshilfe und Grundlage für weiterführende Planungen und individuelle Entscheidungen, ersetzen jedoch keine persönliche Energieberatung. Bestehende Heizungsanlagen können weiterhin betrieben werden. Die Wärmeplanung schafft vielmehr eine langfristige Entscheidungsgrundlage für die kommenden Jahre bis 2040.

Datenschutz und Umgang mit Daten

Der Schutz personenbezogener Daten hat für die Gemeinde Werbach auch bei der interkommunalen Wärmeplanung höchsten Stellenwert. Die Verarbeitung der Daten erfolgt selbstverständlich unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben. Insbesondere gilt hierbei:

Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt ausschließlich auf aggregierter Ebene - das heißt es werden mehrere Gebäude zu Gebäudeblöcken zusammengefasst und gemittelt ausgegeben, wo immer es sich um datenschutzrelevante Informationen (z. B. Wärmeverbräuche) handelt.

Datenschutzrelevante Informationen werden, wo notwendig, verschleiert ausgegeben. Das heißt, es werden keine objektescharfen Werte, sondern Intervalle angegeben.

Es werden somit keine personenbezogenen Daten einzelner Haushalte oder Eigentümer veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Auch die Verarbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Ausblick und nächste Schritte

Im Januar - Februar 2026 werden die Zielszenarien und Eignungsgebietseinteilungen für Werbach vorgenommen.

Im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit wird im März 2026 in Werbach eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt. Hierbei werden die Zwischenergebnisse vorgestellt und Fragen der Bürger beantwortet. Im Nachgang haben die Bürger auch die Möglichkeit schriftliche Stellungnahmen zur Planung einzureichen.

Nach Abschluss der interkommunalen Wärmeplanung werden die Ergebnisse öffentlich zugänglich gemacht.

Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger Baustein, um die Wärmeversorgung in unserer Stadt bezahlbar, sicher und sauber weiterzuentwickeln. Wir informieren Sie an dieser Stelle weiterhin transparent und klar über den weiteren Transformationsprozess hin zur Klimaneutralität.

Auf die Räder, fertig, los: Werbach steigt auf!

Beim STADTRADELN gemeinsam Kilometer sammeln und das Klima schützen:

Vom 01.bis 21.05.2026 ist Werbach erstmals bei der bundesweiten Aktion STADTRADELN dabei. 21 Tage lang heißt es dann: Rad statt Auto – wann immer es möglich ist. Ob auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen, in der Freizeit oder beim Familienausflug: Jeder mit dem Fahrrad zurückgelegte Kilometer zählt für unsere Gemeinde.

Mit der Teilnahme am STADTRADELN möchten wir gemeinsam ein Zeichen für Klimaschutz, nachhaltige Mobilität und mehr Bewegung im Alltag setzen. Gleichzeitig bietet die Aktion eine schöne Gelegenheit, etwas für die eigene Gesundheit zu tun und unsere herrliche Heimat im Lieblichen Taubertal im Frühling neu zu entdecken. Gerade unsere wunderschöne Gegend lädt dazu ein, Alltagswege und Freizeitfahrten mit dem Rad zu verbinden.
Werbach ist in diesem Jahr zum ersten Mal dabei – und deshalb hoffen wir auf eine besonders starke Beteiligung. Unser Ziel ist es, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger mitmachen und wir gemeinsam möglichst viele Kilometer sammeln. Ob Vielfahrer oder Gelegenheitsradlerin, ob jung oder alt: Alle sind herzlich eingeladen, für Werbach in die Pedale zu treten.
Mitmachen können alle, die in Werbach wohnen, arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen.

Die Anmeldung erfolgt online über die STADTRADELN-Seite unserer Gemeinde. Dort kann man einem Team beitreten oder selbst ein Team gründen. Machen Sie mit und helfen Sie dabei, Werbachs ersten STADTRADELN-Auftritt zu einem
tollen Erfolg zu machen. Die Anmeldung ist ab sofort unter www.stadtradeln.de/werbach möglich.

Seien Sie dabei, radeln Sie mit und sammeln Sie gemeinsam mit uns viele Kilometer für Werbach, für das Klima und für die eigene Gesundheit!