Oeffentliche Bekanntmachung gepl. Naturschutzgebiet "Limbachsleite" Ot. Werbach

Bekanntmachung

des Regierungspräsidiums Stuttgart

                                                                                                                                                                                                                     

Geplante Verordnung über das Naturschutzgebiet „Limbachsleite“, Gemeinde Werbach, Main-Tauber-Kreis

 

Das Regierungspräsidium Stuttgart beabsichtigt als höhere Naturschutzbehörde, gemäß § 23 Absatz 3 und 8 des Gesetzes des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Naturschutzgesetz - NatSchG) die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Limbachsleite“ auf dem Gebiet der Gemeinde Werbach, Main-Tauber-Kreis, zu erlassen.

Das geplante Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 27,9 ha und umfasst den auf der Gemarkung Werbach liegenden, etwa 950 Meter langen und durchschnittlich rund 300 Meter breiten Muschelkalk-Höhenrücken zwischen dem Wolfstal im Süden und der bayerischen Landesgrenze im Norden.

Der Entwurf der Verordnung mit den dazugehörigen Karten (Übersichtskarte und Detailkarte) liegt gemäß § 24 Absatz 2 NatSchG in Papierform beim Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart (Gebäudeteil B, 2. Stock, Zimmer Nr. 2.130) in der Zeit

vom 29. September 2025 bis einschließlich 31. Oktober 2025

während der Sprechzeiten zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann öffentlich aus.

Der Entwurf der Verordnung mit den Karten wird für die Dauer der öffentlichen Auslegung auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Service > Bekanntmachungen > Bekanntmachungen im Überblick > Naturschutzrechtliche Verfahren > Geplantes Naturschutzgebiet „Limbachsleite“ veröffentlicht. 

 

Ergänzend wird der Verordnungsentwurf mit den Karten für die Dauer der öffentlichen Auslegung bei der räumlich betroffenen unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Main-Tauber-Kreis, Haus II, Schmiederstraße 21, 97941 Tauberbischofsheim, 1. Obergeschoss, Zimmer 107, zur kostenlosen Einsichtnahme während der Sprechzeiten elektronisch bereitgestellt.

 

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Verordnungsentwurf mit den Karten für die Dauer der öffentlichen Auslegung im Bürgerbüro im Rathaus der Gemeinde Werbach, Hauptstraße 59, 97956 Werbach, während der Sprechzeiten kostenlos einzusehen.

 

Rechtsverbindlich sind nur das beim Regierungspräsidium Stuttgart durchgeführte Verfahren und die dort öffentlich ausgelegten Unterlagen.

 

Bedenken und Anregungen zu dem Verordnungsentwurf mit den Karten können während der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch beim Regierungspräsi­dium Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart, oder unter der E-Mail-Adresse  NSGLimbachsleite@rps.bwl.de vorgebracht werden.

 

Im geplanten Naturschutzgebiet sind ab Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs der Rechtsverordnung nach § 24 Absatz 2 NatSchG bis zum Inkrafttreten der Rechtsverordnung, längstens für zwei Jahre, alle Veränderungen verboten, wenn und soweit die Veränderungen den Schutzzweck der beabsichtigten Rechtsverordnung gefährden können.

 

Informationen zum Schutz personenbezogener Daten, welche die Regierungspräsidien Baden-Württemberg verarbeiten, sind im Internet unter

https://rp.baden-wuerttemberg.de/datenschutzerklaerungen-der-regierungspraesidien-b-w/ abrufbar.

 

Stuttgart, den 08. September 2025

Regierungspräsidium Stuttgart

 

 

 

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