02. Mai 2024

Hinweis zur anstehenden Europawahl und den Kommunalwahlen

Aufgrund einer technischen Störung wurde die Wahlbenachrichtigung für die anstehenden Wahlen zweifach versandt. Bei Wahlberechtigten, welche per Briefwahl (Ausstellung eines Wahlscheins) wählen möchten, genügt es, den Antrag auf Briefwahl lediglich einmal zu stellen.

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