01. Januar 2015

Benutzung der Spielplätze

Die öffentlichen Spielplätze der Gemeinde Werbach dienen der Entfaltung von Kindern und Jugendlichen. Die Benutzung der öffentlichen Spielplätze ist allen Kindern und Jugendlichen im Alter bis zu 14 Jahren in gleichem Maße gestattet. Die Benutzung der Spielgeräte hat zweckentsprechend zu erfolgen. Die Spieleinrichtungen können in der Zeit zwischen 8.00 und 20.00 Uhr genutzt werden. Aus gegebenem Anlass weist die Gemeindeverwaltung darauf hin: Wer die Spielplätze oder deren Einrichtungen fahrlässig oder vorsätzlich beschädigt oder zerstört, ist der Gemeinde gegenüber zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Künftig wird bei Zuwiderhandlungen die Polizei verständigt.

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