Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverziechnis und Erteilung von Wahlscheinen

08_023_3614_27_Bekanntm_Einsichtn_WVZ_.pdf (146,5 KiB)

Hinweis zur Landtagswahl am 8. März 2026

Bitte beachten Sie, dass am Wahltag keine Briefwahlunterlagen mehr in den Wahllokalen entgegengenommen
werden.
Die Abgabe von Briefwahlunterlagen ist ausschließlich im Rathaus oder per Post an die auf dem Wahlbrief vorgedruckte Adresse möglich.

Zurück