E I N L A D U N G

 

zur öffentlichen Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach

 

Am Donnerstag, den 11. Juni 2026, um 16.30 Uhr, findet die öffentliche Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach im Sitzungszimmer des Verwaltungsgebäudes „Klosterhof“ (2. Obergeschoss), Hauptstraße 35 in 97941 Tauberbischofsheim, statt.

 

Ich lade die Mitglieder dieses Ausschusses hierzu herzlich ein.

 

TAGESORDNUNG:

 

1.       9. Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach;

  1. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
  2. Billigung der geänderten Entwurfsunterlagen
  3. Beschluss über die erneute, eingeschränkte und verkürzte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

(Sonderbaufläche Bund/ehemalige Kurmainzkaserne, Gemarkung Tauberbischofsheim)

 

2.       32. Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach;

  1. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
  2. Billigung der Entwurfsunterlagen
  3. Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

 (Sonderbaufläche „Solarpark Hof Steinbach“, Gemarkung Dittigheim)


 

 

3.       36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim-Großrinderfeld-Königheim-Werbach;

  1. Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
  2. Billigung der Entwurfsunterlagen
  3. Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

 (Gewerbliche Baufläche „Geißgraben III“, Gemarkung Gerchsheim)

4.       Bekanntgaben

 

5.       Anfragen

 

 

 

 

 

 

Anette Schmidt

Bürgermeisterin

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