30. März 2023

Vereinsförderung

Das Ehrenamt ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft! Das freiwillige Engagement der Bürger*innen von Werbach trägt fortwährend zur Attraktivität und der Weiterentwicklung unserer schönen Gemeinde bei. Dies ist Verwaltung und Gemeinderat bestens bekannt.

Leider haben sich in der jüngeren Vergangenheit diverse Missstände ergeben, die auch vor den örtlichen Vereinen und Verbänden nicht Halt gemacht haben. Um dem etwas entgegen zu wirken und um dem Ehrenamt an sich ein Zeichen der Würdigung entgegen zu bringen, hat der Gemeinderat die Richtlinie zur Vereinsförderung (RzV) beschlossen.

Einzelheiten zur Förderung können der Richtlinie entnommen werden. Diese steht auf dem Internetauftritt der Gemeinde Werbach unter der Rubrik „Satzungen“ zum Download bereit. Ebenso kann auf der Homepage das gültige Antragsformular bezogen werden (Rubrik „Formulare“). Selbstverständlich ist beides auch in Papierform im Rathaus erhältlich!

Die unterschriebenen Förderanträge inklusive antragsbegründender Unterlagen können bis zum 30. Juni 2023 auf dem Rathaus eingereicht werden. Sehr gerne auch als Scan per E-Mail.
Die Abgabefrist ist dabei unbedingt einzuhalten!

Ansprechpartner im Rathaus ist Herr Ank (09341/9208-16; michael.ank@werbach.de).

Folgende antragsbegründenden Unterlagen sind unbedingt mit einzureichen:
-          Aktuelle Vereinssatzung (nur bei Erstantrag und Änderung der Satzung)
-          Nachweis der aktuell erhobenen Mitgliedsbeiträge
-          Empfehlung des Landes-/Dachverbandes zur Höhe der Mitgliedsbeiträge (falls vorhanden)
-          Mitgliederliste des Vereins (Datenschutz beachten! Vor- und Nachname sind ausreichend!)
-          Mitgliederliste für Jugendliche (Vor- und Nachname sowie Geburtsjahrgang ausreichend!)

Jubiläumsgaben (§ 7 RzV) und eine sonstige Förderung (§ 8 RzV) können nur anhand eines zusätzlichen Antrags (formlos und schriftlich) gewährt werden!

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung! Die Höhe des Fördertopfes wird jährlich im Rahmen der Haushaltsberatungen und unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde festgelegt. Die eventuell bereitgestellten Haushaltsmittel sind in jedem Fall gedeckelt. Kürzungen sind daher möglich.

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